Nach Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO sind Sie nicht nur verpflichtet, Ihre Mitarbeiter/-innen, die mit personenbezogenen Daten
arbeiten, auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
Sie müssen sie auch mit den Regelungen des Datenschutzes vertraut machen, also schulen.
Aus meiner Erfahrung ist eine Kombination aus Präsenz-Schulungen und technologisch gestützter Information optimal. Präsenzschulungen
sind persönlich, direkt und hochgradig interaktiv.
Videoschulungen
als Ergänzung können dagegen auch in kleinen Häppchen regelmäßig an eine große Anzahl Beschäftigte bei vertretbaren Kosten vermittelt werden.
Da ich überzeugt von diesem Vorgehen bin, biete ich auch beides an:
Gern informiere ich Sie
und/oder Ihre Beschäftigten persönlich vor Ort
über die Anforderungen und die praktische Bedeutung des Datenschutzes
– abgestimmt auf Ihre Organisation.
Für die Online-Video-Schulungen biete ich meine Lösung „90 Sekunden Datenschutz“ an.
Mitarbeiter zu rechtssicherem Handeln zu befähigen
ist eine notwendige Maßnahme
für Unter-nehmen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert vom Datenschutzbeauftragten,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen, wenn diese mit personenbezogenen Daten umgehen.
In der DSGVO
heißt es:
„Dem Datenschutzbeauftragten
obliegen zumindest folgende Aufgaben:
a) Unterrichtung und Beratung der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen,
hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung“ (Artikel 39 DSGVO)